Vor Google Fonts Abmahnungen schützen

Google Fonts

Andreas Blum

13.11.2022

Mein Name ist Andreas Blum – Freelancer im Bereich Webdesign, -entwicklung und Marketing. Mit meinem Unternehmen finde ich für Start-Ups und bestehende Unternehmen moderne Software-Lösungen passend zu ihren Ansprüchen, damit Prozesse automatisiert und Arbeitszeit gespart werden kann.

Haben Sie kürzlich eine Abmahnung von einer Privatperson oder einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten, in der Schadenersatz aufgrund der Verletzung von Persönlichkeitsrechten gefordert wird oder wollen sich vor einer Abmahnung schützen? In Abmahnungen, die aktuell primär von einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei verschickt werden, werden Urteile vom Landgericht München, München I und Lüneburg, vom Landesarbeitsgericht Hamm, Köln und Hannover und vom Amtsgericht Hildesheim und Pfaffenhofen/Ilm aufgeführt. Damit soll Abgemahnten signalisiert werden, dass eine Klage vor Gericht durch Präzedenzfälle zu einem ähnlichen Urteil führen würde. Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist allerdings mehr als unklar und verschiedene Parteien – u.a. auch die IHK raten von einer voreiligen Zahlung ab [1]. Obwohl nicht endgültig geklärt ist, ob durch den Einsatz von Google Fonts personenbezogene Daten ohne Zustimmung durch die Nutzer übermittelt werden, sollten Sie Ihre Webseite trotzdem umgehend überprüfen und ggf. extern eingebundene Google Fonts über Ihren eigenen Server bereitstellen. Über folgenden Beitrag von eRecht24 können Sie Ihre Weibseite scannen und herausfinden, ob Google Fonts extern eingebunden werden.

Google Fonts Scanner

Beachten Sie dabei, dass Sie am besten alle Unterseiten Ihrer Webseite scannen sollten. Falls Sie beispielsweise WordPress als CMS einsetzen und Plugins installiert haben, kann es sein, dass diese Plugins nur auf bestimmten Unterseiten Inhalte bereitstellen. Für die Bereitstellung dieser Inhalte können Google Fonts genutzt werden, die i.d.R. nicht im Plugin mitgeliefert werden und extern über CSS-Stylesheets eingebettet werden. Sie sollten versuchen, auf derartige Plugins zu verzichten. Falls dies nicht möglich ist und die Lizenzvereinbarungen nicht dagegen sprechen, können Sie den CSS-Code des Plugins am besten durch ein Child-Theme bearbeiten und die externe Einbindung durch eine Verknüpfung zu einem lokalen Verzeichnis auf Ihrem Server ersetzen. Im lokalen Verzeichnis Ihres Servers sollten alle benötigten Google Fonts abgelegt werden. Die Schriftarten können Sie kostenlos und lizenziert direkt bei Google Fonts downloaden.

Sollten Sie Unterstützung bei der lokalen Einbindung von Google Fonts benötigen oder alle extern eingebundenen Schriftarten entfernen wollen, können wir Sie gerne dabei unterstützen.

Quellen

[1] IHK Hochrhein/Bodensee

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